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Leistungen

Datenschutzbeauftragter

Ich bin TÜV-Zertifizierter Datenschutzbeauftragter und berate Sie gerne zur DSGVO und dem BDSG-neu. Jetzt den Datenschutz zur Compliance machen.

Datenschutz für Unternehmen

Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu), welches seit dem 25. Mai 2018 angewendet wird, regelt u.a. Vorgaben für Datenschutzerklärungen, für den Datenschutzbeauftragten, Auskunftspflichten gegenüber „Betroffenen“ sowie den Umgang mit Mitarbeiterdaten in Unternehmen. Für Datenschutzverstöße sieht die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro vor. Bei größeren Unternehmen sind es sogar 4 % vom weltweiten Jahresumsatz.

Einen Datenschutzbeauftragten braucht mittlerweile jedes Unternehmen, das mehr als 19 Mitarbeiter beschäftigt, die regelmäßig personenbezogenen Daten verarbeiten. Dazu zählen bereits die Erfassung und Speicherung von personenbezogenen Daten.

Den Datenschutz als Chance begreifen

Die Vorgaben der DS-GVO führen auf der einen Seite zu einem erhöhten Aufwand, bieten allerdings auch Chancen für ein jedes Unternehmen Vertrauen bei Kunden, nicht selten eben auch bei Verbrauchern zu stärken. Mehr Vertrauen bedeutet eine höhere Kundenbindung und dies bürgt letztlich auch ein erhöhtes Potenzial für Umsatzsteigerungen.

Warum einen externen Datenschutzbeauftragten?

Sie brauchen einen Datenschutzbeauftragten? Dann haben Sie die Wahl zwischen einem internen und einem externen. Ein interner Datenschutzbeauftragter ist nicht immer sinnvoll oder bei kleineren Unternehmen oftmals nicht möglich. So schreibt die DS-GVO vor, dass der Datenschutzbeauftragte die berufliche Qualifikation und das nötige Fachwissen besitzen muss. Zudem bestehen bei eigenen Mitarbeitern oder gar Führungspersonen in Ihrem Unternehmen oftmals Interessenkonflikte, die die DS-GVO verbietet. Letztlich geht Ihnen bei der internen Benennung eines Datenschutzbeauftragten wichtige Arbeitskraft verloren. Aufgrund des erhöhten Mehraufwandes ist es oftmals günstiger einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Sie schonen Ihre personellen Ressourcen und können sie effizienter einsetzen.
  • Somit sparen Sie Zeit und Kosten.
  • Ein neutraler und unabhängiger Datenschutzbeauftragter verwirklicht Ihre Unternehmensinteressen.
  • Sie greifen auf externes und vielfältiges Fachwissen von einem technikaffinen Wirtschaftsingenieur und TÜVzertifizierten Datenschutzbeauftragten zu.
  • Sie bekommen Erfahrung und Know-how aus einer Hand.
Was passiert, wenn ich keinen Datenschutzbeauftragten benenne?

Leider sehen viele Unternehmen den Datenschutz als eine zusätzliche finanzielle Belastung. Doch tatsächlich handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Zumindest, wenn für Ihr Unternehmen die Voraussetzung für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gegeben sind. Gem. § 43 (2) BDSG erwartet Sie bei einem Verstoß ein Bußgeld von bis zu 50.000 EUR.

Doch viel kostspieliger als das Bußgeld ist die negative Wirkung auf Ihren guten Ruf bei Ihren Kunden, denen die Sicherheit ihrer Daten wichtig ist. Zudem erweisen sich die Konflikte mit Aufsichtsbehörden ebenfalls als teuer. Sie müssen Zeit, Nerven und wichtige Ressourcen binden. All das möchte ich Ihnen ersparen.

Ob für Sie die Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen bestehen, können Sie hier nachlesen.

Nah am Kunden – Rundumbetreuung

Mein Leistungsspektrum für Sie reicht von der Vor-Ort-Beratung über regelmäßige Begehungen in Ihrem Betrieb bis hin zur Erstellung von rechtskonformen Unterlagen.

Des Weiteren helfe ich Ihnen dabei Ihre Mitarbeiter zu schulen und für den Datenschutz im Unternehmen zu sensibilisieren.

Wenn ich eine Sache tue, dann erledige ich sie zu 100 Prozent. Ihre Sicherheit in Rechtsfragen im Allgemeinen sowie im Datenschutz im Besonderen steht für mich im Mittelpunkt meines Handelns. Ich verspreche Ihnen eine Rundumbetreuung und biete Ihnen Sicherheit!

„Der Datenschutzbeauftragte wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf der Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der in Artikel 39 genannten Aufgaben.“ Artikel 37 (5) DS-GVO

„Der Datenschutzbeauftragte kann andere Aufgaben und Pflichten wahrnehmen. Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu einem Interessenkonflikt führen.“ Artikel 38 (6) DS-GVO

„Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.“ § 43 (2) BDSG

Arbeitssicherheit

In einer ganzheitlichen Unternehmenskultur darf die Arbeitssicherheit nicht fehlen.
Denn Arbeits- und Gesundheitsschutz schützt letztlich Ihre wichtigste Ressource: Ihre Mitarbeiter.

Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieur

Ich bin Sicherheitsingenieur und ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit. Meine Aufgabe ist es Sie in allen Bereichen der betrieblichen Arbeitssicherheit zu unterstützen.
Von der vorbeugenden Verhütung von Arbeitsunfällen bis zur ergonomischen Gestaltung Ihrer Arbeitsplätze, stehe ich Ihnen zur Seite. Wichtig für mich ist es, dass dabei der Arbeits- und Gesundheitsschutz mit Ihren Unternehmenszielen verbunden wird. Betrieblicher Arbeitsschutz bedeutet nicht nur die Umsetzung von Normen und Gesetzen. Er bedeutet Schutz der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und somit auch Schutz Ihrer unternehmerischen Wirtschaftlichkeit.

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet alle Unternehmer für den betrieblichen Arbeitsschutz zu sorgen. Dabei fordert die DGUV Vorschrift 2 von allen Arbeitgebern die schriftliche Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese Fachkraft für Arbeitssicherheit dient in erster Linie als Berater für den Unternehmer, um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz rechtskonform umzusetzen. Letztlich haftet der Unternehmer für die Sicherheit seiner Mitarbeiter. Die Verantwortlichkeit kann er also nicht abgeben, er kann und soll sich jedoch die notwendige Hilfe einer Fachkraft für Arbeitssicherheit einholen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät sie u.a. hinsichtlich

  • der Beurteilung von Arbeitsbedingungen,
  • Planung, Ausführung und Betreiben von Betriebsanlagen,
  • der richtigen Auswahl von Arbeitsschutzmitteln,
  • der Beschaffung von Arbeitsmitteln,
  • der Einführung von technischen Verfahren und Arbeitsstoffen,
  • sowie letztlich die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Verfahren und Arbeitsabläufen.
Unterstützung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Selbstverständlich unterstütze ich auch Ihre interne Fachkraft für Arbeitssicherheit mit folgenden Dienstleistungen:

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Prozesse, Maschinen und Arbeitsplätzen
  • Erstellung von Betriebs- und Verfahrensanweisungen
  • Erstellung eines Gefahrstoffkatasters
  • Unterweisung Ihrer Mitarbeiter von allen relevanten Arbeitsschutzthemen
  • Erstellung und Umsetzung von Sicherheitskonzepten für Veranstaltungen
  • Prüfung von Leitern, Tritten und Regalen
  • Betreuung von Zertifizierungen
  • Organisieren und Durchführen von Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA-Sitzung)
Was für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit spricht

Sobald ein Unternehmer jemanden für sich anstellt, ist er verpflichtet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Dabei hat er die Wahl zwischen einer internen und einer externen Fachkraft. Insbesondere für kleinere und mittelständige Unternehmen ist es schwierig eine interne Fachkraft zu finden. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss eine sicherheitstechnische Fachkunde vorweisen. Dies ist nur möglich durch eine kostenintensive Ausbildung als Sicherheitsingenieur bzw. Fachkraft für Arbeitssicherheit. Voraussetzung für die Aufnahme der Tätigkeit ist zudem ein Studium, wenigstens aber eine Meisterausbildung und langjährige Berufserfahrung. Dadurch werden wichtige Ressourcen zeitlich und somit wirtschaftlich gebunden. Diese könnten Sie anderweitig einsetzen. Aufgrund dieses erhöhten Mehraufwandes für einen internen Mitarbeiter, ist es daher oftmals sinnvoll auf eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zurückzugreifen.

Sie wollen rechtssicheren Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen?
Brauchen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder wollen sich beraten lassen, was zum Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen gehört?

Dann helfe ich Ihnen gerne. Ich komme gerne für eine kostenlose Erstberatung zu Ihnen.

Schulungen

Jährlich stehen Unterweisungen im betrieblichen Arbeitsschutz wie auch im Datenschutz an.
Unterweisung und Schulung ist eine Methode, die teilweise sogar vom Gesetzgeber gefordert wird, um die Mitarbeiter an Sicherheitsthemen heranzuführen.
Sie dient zur Sensibilisierung und Prävention, also der Vermeidung von Datenpannen und Unfällen sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Arbeitsschutzunterweisung in Ihrem Betrieb

Die meisten Arbeitsunfälle sind auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Daher verpflichtet der Gesetzgeber den Arbeitgeber oder die verantwortlichen Personen die Beschäftigten angemessen und ausreichend zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Dazu kann und soll der Unternehmer auf fachkundige Personen zurückgreifen, die seine Mitarbeiter schulen.
Zu den fachkundigen Personen im Arbeits- und Gesundheitsschutz gehören die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt.

 

Wann muss ich meine Mitarbeiter unterweisen?

Arbeitsschutzunterweisungen müssen gem. § 12 (1) ArbSchG regelmäßig durchgeführt werden. Der Zeitpunkt bzw. die Abstände zwischen den Unterweisungen sind von Fall zu Fall zu unterscheiden. Grundlage für die Häufigkeit der Arbeitsschutzunterweisung ist wie bei allen Dingen, die den Arbeitsschutz betreffen, die Gefährdungsbeurteilung.

Grundsätzlich gilt, dass die Unterweisung

  • bei Einstellung des Mitarbeiters,
  • bei Veränderung im Aufgabenbereich,
  • der Einführung eines neuen Arbeitsmittels
  • oder der Einführung eines neuen Verfahrens bzw. einer neuen Technologie

erfolgen muss.

Eine konkrete Frist wird an sich nicht gesetzlich festgelegt, mindestens aber einmal im Jahr muss die jährliche Arbeitsschutzunterweisung stattfinden. Für jugendliche Auszubildende gilt die Unterweisungspflicht sogar halbjährlich.

Neben der Erstunterweisung gibt es noch die anlassbezogenen Unterweisungen und Sonderunterweisungen. Ein Anlass könnte ein Unfall oder eine Beinahe-Unfall sein. Sonderunterweisungen sind z.B. bei einem Arbeitsplatzwechsel notwendig.

Ich organisiere die Arbeitsschutzbelehrung in Ihrem Betrieb

Sie brauchen Unterstützung bei der Arbeitsschutzbelehrung oder wollen diese durch eine fachkundige Person durchführen lassen? Dann freue ich mich auf Ihre Anfrage.

Datenschutzbelehrung in Ihrem Betrieb

Selbst die besten technischen Maßnahmen für den Datenschutz bringen nichts, wenn die Mitarbeiter nicht hinter dem Konzept stehen. Wie beim Arbeitsschutz, ist es meist unbewusstes menschliches Fehlverhalten, was zu einer Datenpanne führt. Damit die Mitarbeiter für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen sensibilisiert werden, ist die Unterweisung im betrieblichen Datenschutz als essentiell anzusehen.

 

Warum sind Datenschutzbelehrungen so wichtig?

Vorab sei gesagt, dass eine Pflicht zur Mitarbeiterschulung im Datenschutz nicht unmittelbar aus der DSGVO oder dem BDSG herauszulesen ist. Dennoch besteht eine Pflicht für Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter sensibilisiert werden. So heißt es in Art. 39 (1) lit. b DSGVO, dass es zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehöre, die „Überwachung (…) der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter“ zu gewährleisten. Damit erhebt der Gesetzgeber mittelbar die Pflicht zur Schulung der Mitarbeiter, um sie für den Datenschutz zu sensibilisieren.

Die Schulungspflicht lässt sich aber auch indirekt von den Grundsätzen des Datenschutzes ableiten. So setzen u.a. der Grundsatz der Rechtmäßigkeit (Art. 5 (1a) DSGVO) und der Grundsatz der Vertraulichkeit und Integrität (Art. 5 (1f) DSGVO) voraus, dass Ihre Mitarbeiter datenschutzrechtliche Kenntnisse haben. Diese können und sollten auch über eine Schulung vermittelt werden.

Wer muss schulen?

Grundsätzlich gilt diese indirekte Schulungspflicht für jeden Unternehmer, der Mitarbeiter beschäftigt, die personenbezogene Daten verarbeiten. Wie bereits oben gesagt, gibt es keine direkte aus dem Gesetz abgeleitete Pflicht, jedoch fordert der Gesetzgeber, dass die Mitarbeiter Kenntnisse zum Datenschutz vermittelt werden. Des Weiteren sieht er den Datenschutzbeauftragten in der Pflicht diese Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter zu gewährleisten. Da in jedem Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet werden, muss auch jeder Arbeitgeber für die Vermittlung der Kenntnisse im Datenschutz an seine Mitarbeiter sorgen.

Durch Schulung mehr Kompetenz

Ganz unabhängig von der gesetzlichen Pflicht, wirken im Datenschutz geschulte Mitarbeiter auf die Kunden kompetent und vertrauenswürdig. Mehr und mehr Menschen machen den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten davon abhängig, von wem sie eine Leistung beziehen. Ein professionelles Datenschutzmanagement und kompetente Mitarbeiter helfen Ihnen also dabei neue Kunden zu gewinnen und Bestandskunden zu behalten.

Schulen Sie jetzt Ihre Mitarbeiter

Sie müssen die jährliche Arbeitsschutzunterweisung mit Ihren Mitarbeitern machen? Oder wollen Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich des Datenschutzes in Ihrem Betrieb sensibilisieren?
Dann machen Sie mit mir einen unverbindlichen Termin aus! Ich schule Ihre Mitarbeiter.

Kontakt

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